Inobhutnahme
In der Inobhutnahmegruppe finden Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis siebzehn Jahren vorübergehend einen Platz, wenn der Verbleib in der Familie aufgrund von Krisen nicht mehr möglich ist. Eine Aufnahme ist unter Vorraussetzung von § 42 SBG VIII möglich. Wir sind erreichbar unter der
Telefonnummer: 05151 / 903 7012
Erreichbarkeit und Aufnahme rund um die Uhr
- Klar strukturierter Tagesablauf
- Abklärung des allgemeinen Gesundheitszustandes
- Beobachtung und Dokumentation des Betreuungsverlaufes
- Enge Zusammenarbeit mit allen am Hilfeprozess beteiligten Institutionen (Eltern, Jugendamt, Schulen, Ärzten, Psychologen usw.)
- Sozialpädagogische Diagnostik
- Analyse der Familiensituation und des sozialen Umfeldes
- Überprüfung der emotionalen Befindlichkeit des Kindes/Jugendlichen
- Überprüfung der Sozialkompetenzen des Kindes/Jugendlichen
- Überprüfung der Vorstellungen des Kindes/Jugendlichen
- Erstellung einer Empfehlung der weiteren Perspektive